HONORAR
für Kaufberatungen, Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.
Das Honorar ist genauso individuell wie Ihre Immobilie. Ich vereinbare mit meinen Kunden bevorzugt Honorare zum Festpreis.
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Kaufberatung
[z.B. für Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen]
Der Kauf einer eigenen Immobilie ist eine Entscheidung fürs Leben und mit hohen finanziellen Risiken verbunden. Darum ist es besonders wichtig bereits vor dem Kauf die Immobilie auf "Herz und Nieren" zu prüfen. Von den Objektunterlagen, der Wohnfläche bis hin zu offensichtlichen Mängeln und Schäden. Ein Sachverständiger weiß worauf es bei der Besichtigung ankommt, damit Sie mit einem guten Gefühl "ja" beim Notartermin sagen können.
Die Kaufberatung erfolgt zum Festhonorar.
Kurzgutachten
[z.B. für einfache Erb- und Scheidungsanlässe innerhalb der Familie]
Ein Kurzgutachten befasst sich im Wesentlichen mit der überschlägigen Wertermittlung. Auf erläuternde Ausführungen wird weitestgehend verzichtet. Das Kurzgutachten wird daher meistens ausschließlich für außergerichtliche Zwecke verwendet. Hierbei geht es um die Klärung der Vermögenswerte ohne rechtliche Besonderheiten wie z.B. Rechte & Belastungen.
Verkehrswertgutachten
[z.B. für Erb- und Scheidungsanlässe vor Gericht, Schenkungen, Behörden]
Jede Immobilie für sich ist einzigartig und mit den unterschiedlichsten Eigenschaften ausgestattet. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB zeigt diese Besonderheiten ganz individuell und in vollem Umfang auf. Es wird immer dann benötigt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben oder andere Beteiligte eine sichere und objektive Einschätzung des Immobilienwertes benötigen.