HONORAR 

für Kaufberatungen, Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.


Das Honorar ist genauso individuell wie Ihre Immobilie. Ich vereinbare mit meinen Kunden bevorzugt Honorare zum Festpreis. 

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KONTAKT





 

Kaufberatung
[z.B. für Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen]

 

Der Kauf einer eigenen Immobilie ist eine Entscheidung fürs Leben und mit hohen finan­ziellen Risiken verbunden. Darum ist es besonders wichtig bereits vor dem Kauf die Immobilie auf "Herz und Nieren" zu prüfen. Von den Objektunterlagen, der Wohnfläche bis hin zu offensichtlichen Mängeln und Schäden. Ein Sachverständiger weiß worauf es bei der Besichtigung ankommt, damit Sie mit einem guten Gefühl "ja" beim Notartermin  sagen können.

Die Kaufberatung erfolgt zum Festhonorar.

 

Kaufberatung für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Kurzgutachten
[z.B. für einfache Erb- und Scheidungs­anlässe inner­halb der Familie]

 

Ein Kurzgutachten befasst sich im Wesentlichen mit der überschlägigen Wertermittlung. Auf erläuternde Ausführungen wird weitestgehend verzichtet. Das Kurzgutachten wird daher meistens ausschließlich für außergerichtliche Zwecke verwendet. Hierbei geht es um die Klärung der Vermögenswerte ohne rechtliche Besonderheiten wie z.B. Rechte & Belastungen.



Kurzgutachten für Erb- und Scheidungsanlässe sowie Schenkungen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern


 

 

Verkehrswert­gutachten
[z.B. für Erb- und Schei­dungs­­anlässe vor Gericht, Schenkungen, Behörden]

 

Jede Immobilie für sich ist einzigartig und mit den unterschiedlichsten Eigenschaften ausgestattet. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB zeigt diese Besonderheiten ganz individuell und in vollem Umfang auf. Es wird immer dann benötigt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben oder andere Beteiligte eine sichere und objektive Einschätzung des Immobilienwertes benötigen.

Verkehrswertgutachten für Erb- und Scheidungsanlässe in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern sowie Einschätzung des Immobilienwertes

 


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