Bewertungs­anlässe 

für ein Gutachten in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern

"In einem persönlichen Gespräch berate ich Sie gerne zu Ihrer individuellen Situation."


Erbschaften

Sie haben geerbt? Sowohl als Allein­erbe als auch Mit­erbe sind sie sehr kurzfristig mit den unter­schied­lichsten Frage­stellungen konfrontiert.

Möchte ich die geerbte Immobilie selbst beziehen oder vermieten? Welche Miete ist angemessen? Sollte ich verkaufen? Ist der Verkaufszeitpunkt günstig? Welcher Verkaufspreis ist erzielbar? Was muss ich mit den anderen Erben klären?

Durch die Hinzuziehung eines unabhängigen & qualifizierten Gut­achters lassen sich diese Frage­stellun­gen klären. Gerade bei Erbaus­einander­setzun­gen innerhalb der Familie empfiehlt sich die Be­wertung durch einen qualifizierten Sach­verständigen. Dadurch lassen sich gerichtliche Aus­einander­setzungen bzw. die Zwangs­versteigerung zur Auf­hebung der Ge­meinschaft ver­­meiden. Gegenüber dem Finanz­amt lässt sich mit Hilfe eines Verkehrs­wert­gutachtens der Wert doku­mentieren.

Nachlasspflege

Das Betreuungsgericht bestellt auf Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer. Dies geschieht, wenn eine volljährige Person seine Angelegen­heiten ganz oder teilweise nicht mehr selber besorgen kann.

Dies kann ein Berufsbetreuer oder auch ein naher Angehöriger der Familie sein. Dieser vertritt den Betreuten gerichtlich sowie außergerichtlich. Als bestellter Betreuer trägt man eine hohe Verantwortung gegenüber dem Betreuten. Auch Angehörigen oder Dritten gegenüber, da die Betreuertätigkeit eine Fürsorge- und Sorgfaltspflicht für den Betreuten und sein Vermögen beinhaltet.

Sollte das Immobilienvermögen des Betreuten zur Deckung der Kosten veranschlagt werden, verlangt das Vormund­schaftsgericht zur Prüfung der An­gemessen­heit des Kauf­preises im Regelfall ein Verkehrs­wertgutachten. (z.B. Bei der Unter­bringung in einem Pflegeheim). Über ein Verkehrswert­gutachten kann sicher­gestellt werden, das der Verkauf rechts­wirksam und zügig abgewickelt werden kann.

Schenkung

Soll ich mein Haus schon zu Lebzeiten verschenken?

Eine klare Regelung kann dazu beitragen, spätere Auseinander­setzungen unter den Erben zu vermeiden. Wenn man sich für eine Vermögens­übertragung zu Lebzeiten entscheidet, ist es wichtig, dafür den Verkehrswert des Grund­besitzes zu kennen. Ein Verkehrs­wert­gutachten kann dem Finanz­amt vorgelegt werden.

Scheidung

Ehescheidungen sind heutzutage leider Alltag. Bei diesen oftmals sehr langanhaltenden, komplizierten & emotions­beladenden Ver­fahren müssen auch finanzielle Ent­scheidungen getroffen werden. Strittig ist hierbei häufig, der während der Ehe er­wirtschaftete Zugewinn nach § 1373 BGB.

Häufig soll schon im Vorfeld geprüft werden, welche finanziellen Konsequenzen mit einer Scheidung verbunden sind.





Ablauf Gutachtenerstellung

1. Erstberatung

  • Erstberatung
  • Abstimmung Gutachtenzweck
  • Abstimmung der benötigten Unterlagen und Information vom Kunden
  • Erstellung und Zusendung des Angebotes
  • Beauftragung

2. Vorbereitung

  • Übergabe der Unterlagen durch den Kunden / ggf. Beschaffung durch den Sachverständigen (nach gesonderter Beauftragung)
  • Durchsicht der Unterlagen durch Gutachter
  • Vorbereitung Ortstermin

3. Ortstermin

  • Objektbesichtigung
  • Feststellung ggf. vorhandener objektspezifischer Grundstücksmerkmale
  • Feststellung der Ist-Situation vor Ort
  • Beurteilung der Bausubstanz
  • Fotodokumentation
  • Klärung offener Fragen
  • Erstellung Aufmaß (nach gesonderter Beauftragung)

4. Ausarbeitung

  • Abgleich der Unterlagen mit der IST-Situation beim Ortstermin
  • Erstellung des Gutachtens nach den Anforderungen der ImmoWertV

5. Übergabe Gutachten

  • Übergabe des Gutachtens in elektronischer Form
  • Übergabe des Gutachtens per Post
  • Klärung offener Fragen mit dem Kunden



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